Phönix Laboratorium GmbH

Spagyrik / Vorschrift 54c

Urtinkturen nach Glückselig und deren flüssige Verdünnungen

Urtinkturen nach Vorschrift 54c werden aus frischen Pflanzenteilen oder Drogen nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.

1 Teil zerkleinerte Pflanzenteile oder Droge wird mit 10 Teilen des vorgeschriebenen, im Abschnitt "Arzneiträger und Hilfsstoffe" (H 5.3) aufgeführten Ethanol-Wasser-Gemisches versetzt. Der Ansatz wird 6 Wochen lang bei Raumtemperatur mazeriert, anschließend abgepresst und nach weiteren 5 bis 7 Tagen filtriert. Das Filtrat ist die Urtinktur.

Potenzierung

Die Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverdünnung (Ø = D 1).

Die 2. Dezimalverdünnung (D 2) wird aus

1 Teil Urtinktur (D 1) und
9 Teilen Ethanol gleicher Konzentration,

die 3. Dezimalverdünnung (D 3) aus

1 Teil der 2. Dezimalverdünnung und
9 Teilen Ethanol gleicher Konzentration

hergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verdünnungen verfahren.

Beschriftung

Zubereitungen nach Vorschrift 54c tragen in der Bezeichnung den Zusatz "Glückselig".